Keine Treppenlifte auf Kassenkosten – Bundessozialgericht weist Klage zurück
Treppenlifte erleichtern das alltägliche Leben kranker oder behinderter Menschen und sichern deren Mobilität und Selbstständigkeit, erhöhen also die Lebensqualität um ein Vielfaches. Gerade älteren Menschen fällt es mitunter sehr schwer, die gewohnte Umgebung aufzugeben. Besonders praktisch: wer sich schnell einen Überblick über die Vorzüge einzelner Modelle machen will, kann Treppenlifte online vergleichen. Doch wer trägt die Kosten? Kürzlich entschied das Bundessozialgericht in einem Fall, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht für solche Treppenlifte aufkommen müssen.
Bundessozialgericht weist Klage zurück
Vor dem Bundessozialgericht verklagte eine gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse auf die Finanzierung eines Treppenliftes (BSG, Az.: B 3 KR 13/09 R). Doch das Gericht urteilte zu Ungunsten der Klägerin und wies die Klage zurück. … weiter lesen »

